Gepäckbestimmungen Edelweiss Air

Hier findest Du die aktuellen Bestimmungen von Edelweiss Air bezüglich Übergepäck, resp. Sportgepäck: Gratis Sportgepäck bis 23kg reist gratis mit.

https://www.flyedelweiss.com/DE/inform/services/baggage/Pages/baggage-calculator.aspx

 

Gepäckbestimmungen auf Linienflügen

Freigepäck

Je nach Fluggesellschaft oder je nach Strecke kann die Menge des Freigepäcks variieren. Auf Deiner Rechnung/Bestätigung oder in Deinem Reiseprogramm findest Du die entsprechenden Hinweise. In der Regel haben Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren Anrecht auf 20 Kilogramm Freigepäck in der Economy-Klasse, 30 Kilogramm in der Business-Klasse und 40 Kilogramm in der First-Klasse. Zum eingecheckten Freigepäck haben Reisende ebenfalls Anspruch auf ein Handgepäckstück. Auch hier variieren Grösse und Gewicht je nach Fluggesellschaft. In der Regel sind dies jedoch 10 Kilogramm pro Person.

Da es vorkommen kann, dass Gepäckstücke mit Verspätung am Zielort eintreffen empfehlen wir Dir, wichtige Gebrauchsgegenstände wie Toilettenartikel, Badehose usw. ins Handgepäck zu nehmen. Ebenfalls ins Handgepäck gehören Wertsachen, persönliche Dokumente, Reiseunterlagen, Geschäftspapiere, Schlüssel und Medikamente.

Übergepäck

Übergepäck kann in der Regel gegen Bezahlung mitgenommen werden. Die Tarife für Übergepäck sind jedoch sehr hoch und müssen direkt beim Check-In bezahlt werden.

Beschädigung oder Verlust Ihres Reisegepäcks

Wird Dein Gepäck auf dem Flug beschädigt oder geht es verloren, melde Dich vor Verlassen der Ankunftshalle unbedingt am „Lost & Found“-Schalter, und lasse Dir einen so genannten PIR (Property Irregularity Report = schriftliche Bestätigung der Beschädigung oder des Verlustes) ausstellen. Falls Du vor der Abreise eine Gepäckversicherung abgeschlossen hast, musst Du den PIR nach Deiner Rückkehr zusammen mit der Versicherungspolice an die entsprechende Versicherungsgesellschaft senden.

Wenn die Beschädigung oder der Verlust nicht auf einem Flug erfolgt, muss die Bestätigung, je nach Vorfall, von der entsprechenden Transportgesellschaft oder vom Hotel ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist zudem ein Polizeibericht notwendig. Bestätigungen müssen sofort nach dem Schadenereignis an Ort und Stelle verlangt werden. Ohne diese Dokumente wird die Versicherungsgesellschaft keinen Schadenersatz leisten.

Bei einem Totalverlust Deines Gepäcks wende Dich unter Vorweisung des PIR an eine Vertretung der Fluggesellschaft. Bitte beachte, dass die Fluggesellschaft nur beschränkt für Beschädigungen und Verlust haftet. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.

Sportausrüstung

Leider bieten heute nur noch sehr wenige Fluggesellschaften die Möglichkeit an, 10 kg zusätzliches Tauch- oder Sportgepäck gratis zu befördern. Wenn Du Deine eigene Ausrüstung mit in den Urlaub nehmen willst, dann melde dies bitte unbedingt bei der Reservierung an. Der Transport von Sportausrüstung (welche die Freigepäckslimite überschreiten) ist meist kostenpflichtig. Bitte informiere Dich früh genug über den Transport und die Kosten, denn die Bestimmungen variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.

Tauchausrüstung

Nicht alle Tauchbasen verfügen über genügend Mietausrüstungen in allen Grössen. Es ist daher ratsam, die eigene Tauchausrüstung (vor allem Tauchcomputer und Tauchlampen) mitzubringen. Auf Tauchkreuzfahrten ist es meistens nicht möglich, Mietmaterial zu beziehen und die eigene Ausrüstung muss unbedingt von zu Hause mitgebracht werden.